Mit der Öffentlichmachung im Mitteilungsblatt am 05. April 2019 ist der Bebauungsplan "Schlossgrund" nun rechtskräftig geworden.
Unten stehend finden Sie den rechtskräftigen Bebauungsplan samt allen Anlagen.
Klein, 1. Bürgermeister
Bebauungsplan
Begründung
Begründung zum Grünordnungsplan
Umweltbericht
Geotechnischer Bericht
Untersuchungen zu den Geräuscheeinwirkungen eines benachbarten Weinbaubetriebs sowie zu Einwirkungen durch den Straßenverkehr
Untersuchung zu Geräuscheeinwirkungen des benachbarten Weinbaubetriebes in der bestehen Wohnnachbarschaft
Ergänzende schalltechnische Untersuchungen zu den Gewerbelärmeinwirkungen
Aktenvermerk (4a) zu den ergänzenden schalltechnischen Untersuchungen
Aktenvermerk (4b) zu den ergänzenden schalltechnischen Untersuchungen

Das Baugebiet „Schlossgrund“ ist als Dorfgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung unterstützt als ländliches Mischgebiet das harmonische Miteinander von Wohnen und Landwirtschaft.
Der Grundstückspreis wurde vom Gemeinderat auf 119,- €/m² festgesetzt.
Im Grundstückspreis enthalten sind die Herstellung für Wasser, Kanal, Straßenerschließung, naturschutzrechtlicher Grünausgleich sowie der Lärmschutz in möglichst guter Gestaltung sowie der bereits durchgeführte Grunderwerb durch die Gemeinde incl. Nebenkosten. Somit entstehen zusätzlich für Sie lediglich die Kosten für Hausanschlüsse Strom, Telekom und Gas sowie der späteren Grundstücks- und Gebäudeeinmessung.
Das Baugebiet wird über den Kreisverkehr der „Wiesenbronner Straße“ im Osten erschlossen. Bezüglich der Bauweise werden nur wenige Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. In den südlich gelegenen Parzellen 1 bis 3 ist lediglich eine eingeschossige Bauweise mit einer Firsthöhe von 4,50 m möglich. Alle anderen Grundstücke können mit max. 2 Wohneinheiten und max. 2 Vollgeschossen bebaut werden. Die Firsthöhe beträgt hier 8,50 m. Es sind nahezu alle Dachformen zugelassen.
Im Norden des Baugebiets befindet sich die Staatsstraße, im Süden seit Jahrzehnten das „Weingut Weltner“, das Bestandsschutz hat. Die Interessen des Weinguts und der künftigen Eigentümer werden ausgeglichen sowohl durch aktive - wie oben beschrieben – also auch passive Maßnahmen. Es werden Festsetzungen bzgl. der Gebäudeeinteilung bzw. technischen Ausstattung getroffen (z.B. Ausrichtung der Schlaf- und Aufenthaltsräume, Verwendung von schalldämmenden Materialien, etc.) und das Baugebiet insgesamt als MD (Dorfgebiet) ausgewiesen.
Grundstückskaufverträge können nach Rechtskraft des Bebauungsplans beurkundet werden. Gerne ermöglichen wir Ihnen den Erwerb Ihres Wunschgrundstücks bereits vor Abschluss der Erschließungsmaßnahmen. In diesem Fall wird die Grunderwerbssteuer vom Finanzamt lediglich aus dem Grundstückswert von 30 €/m² berechnet. So sichern Sie sich frühzeitig das Eigentum an Ihrem Bauplatz und sparen Grunderwerbsteuer.
Im Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung mit einer Frist von 3 bis maximal 5 Jahren vereinbart. Die Modalitäten der Kaufpreiszahlung können individuell gestaltet werden. Der Kaufpreis muss in jedem Fall vor Beginn der Wohnbebauung gezahlt sein.
Grundsätzlich können Sie Ihr Wunschgrundstück zunächst unverbindlich reservieren lassen. Sollte jedoch ein anderer Interessent ein verbindliches Kaufinteresse für dieses Grundstück melden, müssten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch die Gemeinde endgültig Ihre Entscheidung treffen. Aus diesem Grund dürfen Sie uns auch gerne Ihr Interesse an bereits reservierten Grundstücken mitteilen. Es könnte ja sein, dass der eine oder andere Bewerber ein anderes Grundstück möchte; Sie wären dann „Nachrücker“.
Ihre Rückmeldung senden Sie bitte an: Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen Selbstverständlich werden alle Ihre Fragen und Daten vertraulich behandelt.
Ich freue mich mit dem Gemeinderat und Ihnen auf eine erfolgreiche Umsetzung dieses schönen Baugebietes. Für weitere persönliche Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch persönlich zur Verfügung.
Burkhard Klein, 1.Bürgermeister
Hier finden Sie das aktuelle Baugrundgutachten.
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