Niederschlagsarmut und Trockenheit im Landkreis Kitzingen
Das Landratsamt Kitzingen teilt mit:
Im März dieses Jahres hat die Bundesregierung eine Nationale Wasserstrategie mit rund 80 Maßnahmen zur Sicherung der Wasserverfügbarkeit in Deutschland beschlossen. Die Folgen der Klimakrise, steigende Temperaturen, ausbleibende Niederschläge und Extremwetterereignisse, zwingen zum Handeln.
Auch in diesem Jahr müssen wir uns auf einen trockenen Sommer einstellen. Damit wachsen die Begehrlichkeiten auf unser kostbares Wasser. Wasser ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Verbrauch steigt und belastet unsere Gewässer bei niedrigen Wasserständen enorm.
Deshalb sind Wasserentnahmen, sei es Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern genehmigungspflichtig (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 WHG).
Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 Abs. 1 BayWG), d.h. im Wesentlichen
- Schöpfen mit Handgefäßen ohne Pumpen
- Entnahme geringer Mengen für das Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft sowie
- Im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 Abs. 1, 2 WHG), wenn dadurch keine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist.
In den Sommermonaten wird es u.a. durch das Wasserwirtschaftsamt verstärkt Kontrollen geben. Ungenehmigte Wasserentnahmen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Zusammenhang mit der Pressemitteilung aus dem Landratsamt wird noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass es untersagt ist, ohne gesonderte Genehmigung Wasser aus dem Rödelbach oder anderen öffentlichen Einrichtungen z.B. See, Wasserleitung/Hydranten, Wasserstellen auf dem Friedhof oder Brunnen zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei solcher Art von illegaler Wasserentnahme um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Art. 74 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a und d des Bayerischen Wassergesetzes handelt, welche mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Gleiches gilt, wenn über öffentliche Brunnen Wasser mithilfe von Pumpen gezogen wird.
Bitte unterlassen Sie solche unerlaubten Handlungen; wir müssen sie sonst zur Anzeige bringen.
Klein, 1. Bürgermeister
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