Hinweis zur Nutzung öffentlicher Parkflächen
Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen die übermäßige Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen durch dauerhaftes oder gehäuftes Abstellen von Fahrzeugen künftig konsequenter vorzugehen.
Insbesondere das Abstellen mehrerer Fahrzeuge ohne erkennbaren verkehrsbezogenen Zweck kann im Einzelfall eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums darstellen. Die Gemeindeverwaltung wurde daher beauftragt, entsprechende Situationen verstärkt zu überprüfen.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- Anzahl der abgestellten Fahrzeuge,
- Dauer des Abstellens,
- Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die örtliche Parksituation.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu zählen insbesondere Aufforderungen zur Beseitigung unzulässiger Zustände sowie gegebenenfalls Bußgeldverfahren oder Maßnahmen nach dem Straßen- und Wegerecht.
Die Gemeinde setzt dabei zunächst auf das persönliche Gespräch und die direkte Ansprache der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer. Sollte keine Abhilfe erfolgen, werden weitergehende Maßnahmen konsequent umgesetzt.
Die kommunale Verkehrsüberwachung wird verstärkt auf bekannte Problemstellen achten.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um rücksichtsvolle Nutzung des öffentlichen Parkraums und danken für Ihr Verständnis.
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