Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Intraprofil", Erweiterung Gewerbegebiet "Am Wald", Fröhstockheim
Öffentliche Auslegung mit frühzeitiger Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß Beschluss vom 21.04.2022 wird für die Grundstücke Fl.Nr. 310 und 310/1, Gem. Fröhstockheim, ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan Rödelsee als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Gewerbegebiet „Am Wald“ Fl.Nrn. 318/11, 318/9, 318/8, 318/7, Gem.
Fröhstockheim
Im Osten: Fl.Nr. 310/2 und Flurweg Fl.Nr. 309/2, Gem. Fröhstockheim
Im Westen: Fl.Nr. 311, Gem. Fröhstockheim
Im Süden: Flurweg Fl.Nr. 308, Gem. Fröhstockheim
Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 310, 310/1, Gemarkung Rödelsee.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rödelsee hat in öffentlicher Sitzung am 21.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Intraprofil“, Gemarkung Rödelsee, in der Fassung vom 21.04.2022, gebilligt. Dieser soll nun im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf liegt nun innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom
13. Mai 2022 bis 20. Juni 2022
bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, nach Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit allen Anlagen in dieser Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Rödelsee, www.roedelsee.de, eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den Ergänzungen schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, vorbringen. Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen ist eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift nicht möglich. Gemäß § 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können Einwände daher auch in Form einer elektronischen Erklärung (per E-Mail an buergermeister(@)roedelsee.de) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Soweit während der öffentlichen Auslegung keine Bedenken erhoben werden, wird Einverständnis mit der Planung angenommen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. Des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Gemeinde Rödelsee
Burkhard Klein, 1. Bürgermeister
Hier finden Sie die Dateien zum Download:
Entwurf Bebauungsplan
Entwurf Begründung
Datenschutz/Informationspflichten
Formblatt Beteiligung
5. Änderung des Flächennutzungsplanes; Öffentliche Auslegung mit Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Erneute Öffentliche Auslegung mit Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 2 BauGB
Die erneute öffentliche Auslegung und die Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
26. Januar bis einschließlich 28. Februar 2022
statt.
Hier finden Sie alle Unterlagen zum Download.
- Bekanntmachung
- 5. Änderung Flächennutzungsplan LA 04-210
- Begründung 5. Änderung Flächennutzungsplan (mit Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schallgutachten)
- Formblatt Beteiligung
- Formblatt Datenschutz
- Datenschutz
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