Gemeinde Rödelsee

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An- Ab- Ummeldung

Seit dem 01.11.2015 ist nach § 19 BMG der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken.

Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat künftig der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. 

Beim Auszug ist nur dann eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich, wenn entweder eine Nebenwohnung aufgegeben wurde oder ein Wegzug ins Ausland erfolgt.

Die Wohnungsgeberbescheinigung können Sie sich von unserer Internetseite downloaden.
Formular Wohnungsgeberbescheinigung

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