Hinweis zu den geltenden Ruhezeiten in der Gemeinde Rödelsee
Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden – insbesondere dann, wenn die Lärmbelästigung geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit anderer zu beeinträchtigen.
Belästigende Geräusche werden beispielsweise verursacht durch:
- laute Musik
- geselliges Beisammensein
- Kreissägen, Betonmischer oder Hydraulikhämmer
- Rasenmäher und Rasentrimmer
- Vertikutierer
- Kompressoren
- Laubbläser
- tragbare Motorenkettensägen
- Häcksler oder ähnliche motorbetriebene Geräte
Wir weisen darauf hin, dass gemäß der gemeindlichen Lärmschutzverordnung ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten werktags in der Zeit von
12.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr
nicht durchgeführt werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Arbeiten grundsätzlich untersagt.
Bestimmte motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Grastrimmer, Laubbläser oder Vertikutierer dürfen darüber hinaus bereits ab 19.00 Uhr nicht mehr benutzt werden.
Verstöße gegen die gemeindliche Lärmschutzverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme ist ein gutes und angenehmes Zusammenleben möglich.
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