Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das künftige Gewerbegebiet "Am Wald"
Dies dient als Information. Die Satzung wird im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gemacht.
Aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Rödelsee folgende
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht
für das künftige Gewerbegebiet „Am Wald“
§ 1 Städtebauliche Zielsetzung
(1) Die Gemeinde Rödelsee beabsichtigt, u. a. die im Flächennutzungsplan im Bereich „Am Wald“ für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehene Fläche Fl.Nr. 311, Gemarkung Fröhstockheim, städtebaulich zu entwickeln und einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
(2) Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Zielsetzung betreibt die Gemeinde eine aktive Bodenbevorratung. Sie hat bereits wesentliche Grundstücksflächen innerhalb und außerhalb des vorgesehenen Entwicklungsbereiches erworben.
(3) Die Sicherung der noch nicht im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücksfläche ist erforderlich, um die künftige Aufstellung und Verwirklichung eines Bebauungsplanes, die Bodenordnung, die Erschließung sowie eine geordnete und wirtschaftliche Entwicklung des Gewerbegebietes zu ermöglichen.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnete Grundstück Fl. Nr. 311 Gemarkung Fröhstockheim.
(2) Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht
Der Gemeinde Rödelsee steht an dem im Geltungsbereich dieser Satzung gelegenen Grundstück gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ein besonderes Vorkaufsrecht zu.
§ 4 Zweck des Vorkaufsrechts
Das Vorkaufsrecht dient der Sicherung der in § 1 bezeichneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere der Sicherung der für das künftige Gewerbegebiet benötigten Grundstücksflächen, der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung, der Bodenordnung und Erschließung sowie der Verwirklichung einer geordneten gewerblichen Entwicklung.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Rödelsee
Burkhard Klein
Erster Bürgermeister
Aktuelles
Alle wichtigen Nachrichten und Meldungen der Gemeinde Rödelsee!
Anfahrt und Lage
So finden Sie zu uns
Erweiterte Suche
Sie haben eine Veranstaltung, einen Verein oder eine Firma gesucht?
Dann nutzen Sie bitte unsere spezielle Suche in den jeweiligen Rubriken.







