Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger z.B. Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle
Ob auch Sie einen Anspruch auf Hilfe für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Pellets haben, und wie hoch er ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben. Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig.
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, einen Härtefallrechner und den Link zum Antrag:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php
Für Ihre Fragen zu den Härtefallhilfen erreichen Sie die Hotline der KPMG unter:
de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122
Erreichbarkeit Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (nicht an bayerischen Feiertagen)
Antragstellung bis 20. Oktober 2023 möglich. Sofern die bundesweit insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro an Härtefallhilfen ausgeschöpft sind, können keine Härtefallhilfen mehr bewilligt und ausgezahlt werden.
Wenn Sie keinen Internetzugang haben oder Sie aus anderen Gründen keinen Antrag über die Online-Plattform stellen können, können Sie eine andere Person bitten, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Dafür kann diese andere Person z.B. für Sie einen Antrag als Vertreter/in stellen.
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