Gemeinde Rödelsee

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Antrag zur Stellplatzprämie

Im Zusammenhang mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung wurde festgestellt, dass gerade im Altortbereich erhebliche Probleme durch dort parkende Fahrzeuge von Anliegern bzw. Mietern bestehen. Oft lässt sich das Problem dadurch lösen, dass auf den eigenen Grundstücken der Hauseigentümer weitere Stellplätze hergestellt und genutzt würden.

Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, im Gegenzug zu den abzulösenden Stellplätzen eigene, und über den Bedarf lt. Stellplatzsatzung hinausgehende Stellplätze zu schaffen, sollen mit Wirkung ab 01.01.2019 diejenigen Grundstückseigentümer in gleicher Weise finanziell hierfür entschädigt werden, wie diejenigen Grundstückseigentümer, die in umgekehrter Weise Ablösebeträge für nicht auf dem eigenen Grundstück nachzuweisenden Stellplätze zu zahlen haben.

Diese Regelung soll jedoch nur im Geltungsbereich der förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete in Rödelsee und Fröhstockheim gelten.

Der Zuschuss ist in voller Höhe, jedoch ohne etwaige Zinsen an die Gemeinde zurückzuerstatten, sobald der so geförderte Stellplatz dauerhaft nicht mehr genutzt werden kann. Hilfsweise tritt der Rückzahlungsanspruch auch dann schon ein, wenn der entsprechende Stellplatz offensichtlich nicht genutzt wird.

Die Gemeinde Rödelsee hat am 02.12.2019 eine Herstellungsprämie in Höhe von 1.500 € für jeden Parkplatz, der zusätzlich zur erforderlichen Anzahl an Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück neu hergestellt und der Öffentlichkeit oder den Bewohnern auf oder neben dem betroffenen Grundstück zur Verfügung gestellt wird beshclossen.

Die Prämie kann nur von Grundstückseigentümern der förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete (Altortbereiche) von Rödelsee und Fröhstockheim beantragt werden. Die Zugänglichkeit der Parkflächen ist im vorstehenden Sinn auf unbestimmte Zeit zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher oder satzungsgemäßer Rechtsanspruch besteht nicht. Das bedeutet, dass der Gemeinderat jeweils nach Antragstellung im Einzelfall entscheidet.

Hier finden Sie das Antragsformular. 

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